Verkehrsberuhigung Gatscher Damm in Neuendorf | Aktuelle Nachrichten und Informationen

…leider vom Landkreis MSE abgelehnt.

Verkehrsberuhigung Gatscher Damm in Neuendorf

Schon die bisherige Gemeindevertretung hatte versucht verkehrsberuhigende Maßnahmen am Gatscher Damm zu beantragen. Die Zuständigkeit liegt hierfür beim Landkreis MSE.

Die beantragte Höchstgeschwindigkeit von 30 km wurde aber abgelehnt.

Im Herbst 2024 beantragte der neue Bürgermeister die Einführung von „Rechts vor links“ für alle Seitenstraßen entlang des Gatscher Damms

Das ablehnende Schreiben des Landkreises liegt uns jetzt vor. Wir veröffentlichen es im Wortlaut (Der Antrag wurde über das Amt Neverin an den Lankreis gestellt):

Sehr geehrte Frau Rübekeil,

bezugnehmend auf Ihren Antrag zur verkehrsberuhigenden Maßnahme im Bereich des Gatscher Damms in Neuendorf teile ich Folgendes mit:

Die beantragte Aufhebung der bestehenden Vorfahrtregelung (VZ 306) zugunsten einer Gleichrangigkeit durch Aufstellung von VZ 102 („Vorfahrt von rechts“) ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht zulässig.

Die von der betreffenden Straße abgehenden Seitenstraßen befinden sich sämtlich in bestehenden Tempo 30-Zonen und sind durch VZ 205 ("Vorfahrt gewähren") ordnungsgemäß beschildert. Damit handelt es sich um verkehrsrechtlich untergeordnete Straßen.

Ein „Zurückstufen“ der Vorfahrtstraße ist nicht möglich, da Tempo 30-Zonen grundsätzlich einer einheitlichen und eindeutigen Vorfahrtsregelung („Rechts vor Links“ innerhalb der Zone) unterliegen und an Einmündungen mit übergeordneten Straßen die untergeordnete Regelung per VZ 205 zwingend angezeigt wird.

Darüber hinaus ist die Anordnung von Verkehrszeichen nur zulässig, wenn eine besondere örtliche Gefahrenlage im Sinne von § 45 Abs. 9 StVO vorliegt. Diese ist hier nicht erkennbar. Die Straße ist gut ausgebaut, mit beidseitiger Bebauung, aber ausreichendem Schutzraum für Fußgänger durch einen Gehweg mit Grünstreifen. Zudem liegen keine Unfälle in den letzten zehn Jahren vor, weshalb die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde derzeit keinen Handlungsbedarf sehen.

Eine künstlich hergestellte Gleichrangigkeit an Einmündungen mit untergeordneten Tempo 30-Zonen würde im Übrigen die Verkehrssicherheit und Klarheit der Regelung verschlechtern, da die Regelungen inkonsistent und nicht mehr intuitiv nachvollziehbar wären.

Ich bitte um Verständnis, dass dem Antrag daher aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Kevin Engler

Wir bedauern das sehr. Wir bitten alle Autofahrerinnen und - fahrer auf dem Gatscher Damm auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.