Seit 1994 besteht ein rechtswirksamer Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet am Ortsrand Wulkenzin Richtung Neubrandenburg.
Der Investor für die Batteriespeicheranlage hatte am 12.10.2026 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde den Bauantrag gestellt. Aufgrund des Genehmigungsfreistellungsverfahrens würde der Bauantrag innerhalb von 4 Wochen als genehmigt gelten wenn die Gemeinde nicht reagiert.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.10. - nach durchaus kontroverser Diskussion - mehrheitlich beschlossen den B-Plan für das Gewerbegebiet inhaltlich zu verändern.
Gleichzeitig wurde eine „Veränderungssperre“ beschlossen die bis maximal 4 Jahre gilt ( bis dahin müsste die Änderung des B-Plans auch formell umgesetzt werden).
Das Gewerbegebiet soll künftig vorrangig für gewerbliche Nutzungsarten zur Verfügung stehen die einen unmittelbaren Bezug zu Produktion, Handwerk, gewerblichen Dienstleistungen haben und Arbeitsplätze vor Ort schaffen bzw. sichern.
Nutzungsarten die dem nicht entsprechen wie z.B. Stand-alone Batteriespeicheranlagen, großflächige Photovoltaik- oder Windenergieanlagen sind damit ausgeschlossen.